03.09.2019 | Ausschlussfristen – manchmal auch als Verfallfristen oder Verfallklauseln bezeichnet – sind im Arbeitsleben sehr verbreitet. Sie finden sich in vielen Arbeitsverträgen und in den meisten Tarifverträgen. Ausschlussfristen zwingen den Gläubiger, also denjenigen, der Ansprüche hat, diese Ansprüche frühzeitig geltend zu machen. Wird die Ausschlussfrist nicht eingehalten, erlöschen die Ansprüche – selbst wenn der Gläubiger von der Frist nichts wusste.