24.07.2018 | Ferienjobs bieten Jugendlichen die Gelegenheit, das Taschengeld aufzubessern, für eine Reise zu sparen oder ins Berufsleben zu schnuppern. Allerdings sollten alle auch so arbeiten, dass ihre Gesundheit nicht leidet. Den Schutz der Jugend hat der Gesetzgeber geregelt. Die DGB-Jugend hat wichtige Informationen bereitgestellt; Bezahlung inklusive.
Was muss mir der Arbeitgeber bezahlen? Wie lange muss ich arbeiten? Und was mache ich, wenn ich mich bei der Arbeit verletze? Das sind nur drei von vielen Fragen, die Jugendliche haben, wenn sie ihren Ferienjob beginnen. Die DGB-Jugend hat wichtige Informationen zusammengefasst.
„Schwere körperliche Arbeit ist für Jugendliche verboten, und es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Pausen“, sagt Christin Richter, Abteilungsleiterin Jugend beim DGB Berlin-Brandenburg. Wenn Arbeitgeber gegen Gesetze verstoßen, rät die DGB-Jugend, gemeinsam mit den Eltern dagegen vorzugehen.
Jugendarbeitsschutz
Ferienjobs gibt es in allen erdenklichen Branchen, und dabei gibt es durchaus auch gefährliche Arbeiten. Die sind aber für Kinder und Jugendliche tabu. „Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen“, macht Richter klar. Der Rahmen des Erlaubten:
Lohn
Nun zum wichtigsten Kapitel: der Bezahlung! Mit dem Mindestlohngesetz haben Ferienjobberinnen und Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 8,84 Euro je Stunde. Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (bis zu 450 Euro/Monat) ausgeübt wird. Bei Geringfügigkeit dürfen maximal 51 Stunden im Monat gearbeitet werden.
Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz hingegen nicht – eine gesetzliche Lücke, die von der DGB-Jugend vehement kritisiert wird. Hier sollte man die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird: „Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden. Zwar sind keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig, Steuern jedoch schon, wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 750 Euro brutto liegt“, sagt Richter. Dabei werden die Steuern normalerweise im nächsten Jahr erstattet, wenn man beim Finanzamt einen Antrag stellt. Dafür benötigt der Arbeitgeber in jedem Fall die elektronische Lohnsteuerkarte. Auch die erhält man beim Finanzamt.
Vertrag
„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln“, rät Gewerkschafterin Richter.
Unfallschutz
Und was passiert, wenn sich einer verletzt? „Während des Ferienjobs sind Schülerinnen und Schüler bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert“, sagt Richter. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.
Wenn es Probleme gibt
Und wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten? Dann sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun. Die DGB-Jugend rät: „Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte keiner hinnehmen.“ Am besten wendet man sich in solchen Fällen an die Aufsichtsbehörden - in der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.